GBpsych

Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung (GBpsych)



Für alle Arbeitgeber (vom Großkonzern, über Mittelständler, bis zum Kleinbetrieb) ist die regelmäßige fachkundige Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz (GBpsych) gesetzlich verpflichtend festgeschrieben.

Die Ergebnisse der GBpsych-Wirksamkeitsprüfung werden durch die zuständigen Aufsichtsbehörden kontrolliert. Die Umsetzung der GBpsych ist ein Muss. Die Nichtumsetzung wird geahndet (von Auflagen bis Strafzahlungen). Es gibt keine Übergangsfristen. Versicherungsträger haben eine rechtliche Grundlage, im Leistungsfall nicht/nur zum Teil zahlen zu müssen wenn nachgewiesen werden kann, dass der Unternehmer seiner rechtlichen Verpflichtung nicht nachgekommen ist.


Vom Muss zum Mehrwert

Richtig umgesetzt beinhaltet die GBpsych betriebswirtschaftlich hochrelevante Effekte wie die:

  •     Reduzierung von Krankheitstagen/Fehlzeiten und der Mitarbeiterfluktuation,
  •     Verringerung von Prozesskosten durch optimale Abläufe und eine effiziente Zusammenarbeit,
  •     Ertragssteigerung durch die Förderung von Potenzialen, Wissen und Können auf allen Ebenen,
  •     Implementierung starker Führungskräfte und Teams,
  •     Steigerung der Motivation, Leistungsfähigkeit, Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeiter.
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