Für alle Arbeitgeber (vom Großkonzern, über Mittelständler, bis zum Kleinbetrieb) ist die regelmäßige fachkundige Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz (GBpsych) gesetzlich verpflichtend festgeschrieben.
Die Ergebnisse der GBpsych-Wirksamkeitsprüfung werden durch die zuständigen Aufsichtsbehörden kontrolliert. Die Umsetzung der GBpsych ist ein Muss. Die Nichtumsetzung wird geahndet (von Auflagen bis Strafzahlungen). Es gibt keine Übergangsfristen. Versicherungsträger haben eine rechtliche Grundlage, im Leistungsfall nicht/nur zum Teil zahlen zu müssen wenn nachgewiesen werden kann, dass der Unternehmer seiner rechtlichen Verpflichtung nicht nachgekommen ist.